Rechtsprechung
   LAG Berlin, 12.05.1995 - 16 TaBV 8/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9087
LAG Berlin, 12.05.1995 - 16 TaBV 8/94 (https://dejure.org/1995,9087)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.05.1995 - 16 TaBV 8/94 (https://dejure.org/1995,9087)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 16 TaBV 8/94 (https://dejure.org/1995,9087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Nachwahl eines freigestellten Mitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Freistellung; Betriebsratswahl; Stimmenverhältnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 538
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 16 TaBV 8/94
    Entgegen der Auffassung des Betriebsrats ergibt sich die Lösung nicht schon aus einer unmittelbaren Anwendung des § 138 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2. Denn diese Bestimmung, steht ersichtlich im Zusammenhang mit der erstmaligen Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder und nimmt Bezug auf die erste Alternative des § 38 Abs. 1 Satz 1 (eine Freistellung bei Betriebsgröße 300 bis 600 Arbeitnehmer); sie regelt also nicht die Frage, was, zu geschehen hat, wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied sein Amt oder seine Freistellung zurückgibt (so ausdrücklich auch BAG, NZA 1993, 910 unter II. 2 a der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht (NZA 1993, 910 ) hat entschieden, dass es im Falle nur einer Nachbesetzung jedenfalls nicht der Neuwahl sämtlicher freigestellter Betriebsratsmitglieder bedarf, ferner, dass jedenfalls dann, wenn die fragliche Liste erschöpft ist, der Betriebsrat (ohne Vorschlagsrecht der Liste) mit einfacher Stimmenmehrheit entscheiden kann.

    Die Rechtsbeschwerde ist nach §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen worden, da das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 28. Oktober 1992 (NZA 1993, 910 ) die hier entschiedene Rechtsfrage ausdrücklich offengelassen hat.

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 16 TaBV 8/94
    Da eine derartige Minderheit im Betriebsrat keine eigenen Organe besitzt, durch die sie am Verfahren beteiligt worden könnte, sind grundsätzlich alle Mitglieder der Minderheit zu beteiligen (BAG, NZA 1992, 1091 zum vergleichbaren Problem des Gruppenschutzes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht